
Großer Wert wird darauf gelegt, dass die Sterbenden im eigenen Haus und Bett sterben. Deshalb sollten sie nach der medizinischen Versorgung im Krankenhaus so bald wie möglich nach Hause entlassen werden.
Ein/e Sterbende/r ist weiterhin ein volles Mitglied der Gesellschaft und der Familie und ihm/ihr wird während der Finalphase besondere Aufmerksamkeit zuteil. Ebenso werden ihm/ihr alle Verpflichtungen abgenommen, soweit der/die Sterbende keine Einwände dagegen erhebt. Seine/ihre Wünsche werden erfragt und erfüllt. Der letzte Wille eines/einer Sterbenden ist sehr wichtig, enge Familienmitglieder nehmen diesen Willen als eine selbstverständliche Verpflichtung an. In der Regel werden die Wünsche auch nach dem Tod des Menschen eingehalten.
Der Umgang mit dem/der Sterbenden ist von Barmherzigkeit, Respekt und Geduld geprägt. Besonders wichtig ist es, ihn oder sie spirituell zu begleiten und für eine ruhige, friedvolle Atmosphäre zu sorgen.
Der Beistand von Familienangehörigen, Bekannten, Verwandten und Freunden ist in Zeiten schwerer Krankheiten eine moralische Verpflichtung. Damit jeder Moslem, der im Sterben liegt, mit einem ruhigen Gewissen zu Gott kommen kann, verträgt er sich mit allen und bittet alle um Verzeihung. Auch der Sterbende selbst wird um Verzeihung gebeten.
Es gilt als wichtig, sich zu versöhnen, offene Angelegenheiten zu klären und um Vergebung bei Allah (Gott) zu bitten.
Für die Verpflegung und Körperpflege sind die Familienangehörigen ersten Grades zuständig. Ist kein Familienmitglied da oder kommt es seinen Pflichten nicht nach, wird die Aufgabe von Nachbarn oder vom Pflegedienst übernommen.
Oft wird in diesem Fall auch auf islamisch orientierte Pflegekräfte oder spirituelle Betreuungspersonen zurückgegriffen, sofern verfügbar.
Die Reinhaltung des Körpers ist die Voraussetzung für die Reinhaltung der Seele. Dies ist eine Pflicht für jeden Moslem, Unreinheit gilt als Sünde, stößt in der Gesellschaft auf Ablehnung und wird nicht toleriert.
Ein/e Sterbende/r darf nicht allein sein und nicht dürstend sterben, deshalb soll man ihm bzw. ihr während der Sterbephase tröpfchenweise Wasser in den Mund geben. Mit Sterbenden spricht man nicht über den Tod, man leistet Beistand und liest Verse aus dem Koran.
Insbesondere die Rezitation der Suren „Yasin“ (Sure 36), „Ikhlas“ (Sure 112), „Falaq“ (113) und „Nas“ (114) gelten als Trost spendend und schützend für die Seele des Sterbenden.
Dem sterbenden Menschen wird im Moment des Todes ein Gelehrter des Islams oder ein Mitglied der Familie, das ihm bzw. ihr am nächsten steht, zugeführt, damit diese Person den sterbenden Menschen an Gott, an das Bittgebet zur Vergebung seiner Sünden und an das Testament erinnere. Es soll aus dem Koran die Sure YASIN rezitiert werden. Der/die Sterbende wird an das Glaubensbekenntnis erinnert: „Es gibt einen Gott, Muhammad ist sein Prophet.“ Man sollte ihn/sie aber nicht dazu zwingen, denn der Respekt gegenüber dem/der Sterbenden und die Ruhe müssen beachtet werden. Nach dem Eintritt des Todes soll die Rezitation des Korans enden.
Zusätzlich ist es empfohlen, das sogenannte „Schahāda“ sanft und wiederholt vorzulesen, um dem/der Sterbenden das letzte Bekenntnis zu erleichtern.
Aus Glaubensgründen sollte man sich mit der Vorbereitung der Bestattung beeilen. Nach dem muslimischen Glauben ist es eine Respektlosigkeit gegenüber dem Toten und eine Sünde, wenn die Bestattung nicht am selben Tag oder am darauffolgenden Tag erfolgt.
Je nach Region und praktischen Möglichkeiten kann die Bestattung auch innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod stattfinden, sofern alle notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sind.
Selbstverständlich gibt es auch unter den Moslems Personen, die andere Meinungen zur Sterbebegleitung haben. Deshalb bitte ich Sie, meine Texte nicht zu verallgemeinern. Wir befragen jeden einzelnen Patienten oder deren Angehörige, wie wir die Sterbebegleitung durchführen sollen.
Waschung des Verstorbenen
Wenn der Tod eingetreten ist
Mit dem Tod gibt der Mensch seinen Körper der Erde wieder zurück. Unser Körper ist eine Leihgabe von Gott, aber unsere Seele lebt ewig. Daran glauben viele Moslems. Bei den Moslems gibt es nur die Beerdigung ohne Sarg, es gibt auch keine Seebestattung oder Einäscherung.
Das Verbot der Feuerbestattung beruht auf der islamischen Vorstellung vom Erhalt der körperlichen Unversehrtheit für das Leben nach dem Tod (Jenseits).
Frauen werden von Frauen gewaschen, Männer werden von Männern gewaschen und Kinder werden von den Müttern gewaschen.
Nach der vorgeschriebenen Waschung wird der bzw. die Tote mit einem weißen, ungenähten Baumwolltuch dreimal von Kopf bis Fuß umwickelt (BEKLEIDET).
Dieses Tuch heißt „Kafan“ und besteht bei Männern aus drei, bei Frauen aus fünf Teilen.
Bei der Beerdigung wird das Totengebet (Sure 36) gelesen oder gebetet. Die/der Verstorbene wird von Männern vom Waschungsort zur Grabstätte getragen. Unter Gebeten wird der Leichnam ohne Sarg mit dem Gesicht nach Mekka gerichtet begraben.
Das Totengebet (Salat al-Dschanaza) ist ein kollektives Pflichtgebet (Fard Kifaya) und wird im Stehen verrichtet.
14.05.2003 Dipl.Päd Nare Yesilyurt
Überarbeitet 16.06.2025
Im Islam soll Sterbebegleitung zu Hause im Kreis der Familie erfolgen, geprägt von Barmherzigkeit, spiritueller Begleitung und der Erfüllung letzter Wünsche. Nach dem Tod übernehmen Angehörige die rituelle Waschung und die Beerdigung, die ohne Sarg möglichst innerhalb von 24 Stunden mit Ausrichtung nach Mekka stattfindet.
Ich bin Nare Yesilyurt, Geschäftsführerin von Deta-Med – wir stehen für kulturspezifische Pflege und Integration in Berlin.familienfreundliche Arbeitsmodelle.