Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige können zusätzlich Pflegehilfsmittel beantragen, wenn diese Hilfsmittel die Beschwerden des Betroffenen lindern, die selbstständige Lebensführung bzw. die Pflege erleichtern oder ermöglichen.

Wie viel Geld für Pflegehilfsmittel?

Maximale monatliche Leistungen ab Januar 2017

Pflegebedürftigkeit in Graden
Maximale monatliche Leistung
Pflegegrad 140 EUR
Pflegegrad 2-540 EUR

Welche Pflegehilfsmittel kann man bekommen?

Pflege-Hygieneartikel – 40 Abs. 2 SGB XI

Alle Personen mit einer Pflegestufe haben monatlich einen Anspruch auf Hilfsmittel bis zu 40,00 Euro.

Einmalhandschuhe Waschbare Bettunterlage
Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
Inkontinenzmaterial: Vorlagen, Windelhosen
Schutzbekleidung: Fingerlinge, Mundschutz, Schutzschürzen
Sonstiges: Hände- und Flächendesinfektionsmittel

Technische Pflegehilfsmittel auf Rezept – 40 Abs.2 SGB XI

Rollator, Krücken
Bettpfannen, Urinflaschen Urinflaschenhalter
Kopfwaschsysteme, Ganzkörper-Waschsysteme
Duschwagen, Toilettenstuhl, mit oder ohne Rollen
Rollstühle und elektrische Rollstühle
Badenwannenlifter, Pflegebetten
Treppen Lifter, Bettnachttisch verstellbarer
Mehrfunktionsliegestühle, manuell verstellbar
Patienten-Lifter

Wie viel Geld bekomme ich beim Wohnungsumbau von der Pflegekasse?

Zuschüsse zum Wohnungsumbau/Anpassung des Wohnumfeldes (§40 Abs. 4 SGB XI)

Die Pflegeversicherung leistet Zuschüsse, wenn das Wohnumfeld des Versicherten dahingehend angepasst wird, dass dies die Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit verbessert und erleichtert.

Maximale Zuschüsse je Maßnahme ab Januar 2017

Pflegebedürftigkeit in Graden
Maximaler Zuschuss je Maßnahme
Pflegegrad 14000 EUR
Pflegegrad 1 mit mehreren Antragsberechtigten, die zusammen wohnen16.000 EUR
Pflegegrad 2-54000 EUR
Pflegegrad 2-5 mit mehreren Antragsberechtigten, die zusammen wohnen16.000 EUR

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