Home > Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI):
Pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf Pflegehilfsmittel
Diese Hilfsmittel sollen helfen, Schmerzen zu lindern, die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu erhalten.
Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel:
Diese Hilfsmittel können jeden Monat bestellt oder in der Apotheke geholt werden. Die Pflegekasse bezahlt die Kosten, bis maximal 42 Euro im Monat.
Das sind Geräte oder Hilfen, die pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen. Sie helfen dabei, sich sicher zu bewegen, besser zu schlafen oder sich leichter zu waschen. Auch Pflegepersonen werden durch technische Hilfsmittel entlastet.
Die Kosten werden von der Krankenkasse Übernommen
Wichtig:
Alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die privat zu Hause gepflegt werden (auch in einer Pflege-WG), haben Anspruch auf Wohnungsumbau Maßnahmen in Höhe von 4180€ Maximal
Gefördert werden Umbaumaßnahmen, die: