Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

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Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Wir sind für Sie da – mit Herz, Fachwissen und Zeit

Seit 2015 bieten wir unsere Dienstleistungen im Bereich der SAPV an.
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) richtet sich an Menschen,
die an einer schweren, unheilbaren Erkrankung leiden.

Um SAPV-Leistungen zu erhalten, muss man nicht „todkrank“ sein.
SAPV kann schon frühzeitig beginnen – auch dann, wenn das Lebensende noch nicht absehbar ist.

Ziel der SAPV ist es, Beschwerden zu lindern, Lebensqualität zu erhalten und eine Versorgung in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen – also zu Hause oder im. Dabei steht der Mensch mit seinen Wünschen, Bedürfnissen und Ängsten im Mittelpunkt.

Mehr Infos

Wir vom Deta-Med Ambulanten Pflegedienst arbeiten eng mit spezialisierten Palliativ-Teams zusammen.
Gemeinsam bieten wir Ihnen:

  • Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen
    z. B. Atemnot, Übelkeit, Angst oder Unruhe
  • Beratung und Begleitung in schwierigen Situationen
    für Patient*innen und Angehörige
  • Anpassung von Medikamenten gemeinsam mit Palliativärzt*innen
  • Organisation der Versorgung zu Hause oder im Heim
    z. B. Pflegehilfsmittel, Hilfestellung bei Alltagsfragen
  • Emotionale und seelische Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte
  • Koordination mit Hausärztinnen, Fachärztinnen, Kliniken oder Hospizen
  • Begleitung bei Entscheidungen über Therapie und Pflege

SAPV kann auch über längere Zeiträume hinweg helfen, nicht nur am Lebensende.

  • Sie bleiben in Ihrer vertrauten Umgebung
  • Sie erhalten individuelle Hilfe, die auf Ihre Situation abgestimmt ist
  • Sie werden von einem kompetenten Team unterstützt – rund um die Uhr, wenn nötig
  • Sie behalten Ihre Selbstbestimmung und Lebensqualität

Ihre Angehörigen werden entlastet und mit einbezogen

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird in der Regel nicht direkt durch den Hausarzt oder Facharzt erbracht, sondern durch ein SAPV-Team, das aus speziell geschulten Palliativärzt:innen und Palliativpflegekräften besteht.

Damit eine SAPV beginnen kann, ist eine ärztliche Verordnung auf dem Formular 63 notwendig.

So läuft es ab:

  • Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt oder
  • eine Fachärztin oder ein Facharzt oder
  • ein Krankenhausarzt bei Entlassung

stellt die Verordnung für SAPV (Formular 63) aus.
Diese Verordnung ist eine Überweisung an ein SAPV-Team (z. B. Homecare oder spezialisierte Palliativdienste in eurer Region).

Das SAPV-Team prüft anschließend, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und übernimmt dann – nach Zustimmung der Krankenkasse – die spezialisierte Betreuung.

Hausärzt:innen dürfen SAPV nicht selbst durchführen, sondern verordnen sie, damit ein spezialisiertes Team übernehmen kann. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse.

SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Kosten werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen,
wenn eine entsprechende Verordnung vorliegt.
Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

SAPV bedeutet nicht nur „Sterbebegleitung“ –
sie kann auch schon viel früher beginnen und Ihnen helfen, besser mit Ihrer Krankheit zu leben.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen SAPV benötigen oder sich informieren möchten:
Wir beraten Sie gerne – verständlich, einfühlsam und unverbindlich.

 

28.07.2025 Nare Yesilyurt