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Bedeutung der Leistungskomplexe nach SGB XI und SGB XII in Berlin
Die in den Leistungskomplexen aufgezählten Leistungen dienen als Grundlage für die Erbringung der häuslichen Pflege. Alle Patienten, die von uns versorgt werden, werden ausführlich über den Inhalt und den Zeitenumfang der Leistungen aufgeklärt.
Die LK 1 bis 4 dürfen nicht parallel in einem Einsatz erbracht werden. Bei mehreren Einsätzen am Tag können die LKs 1 bis 4 zu unterschiedlichen Tageszeiten mehrmals am Tag erbracht werden.
Lk 1 bis 4 wird grundsätzlich als aktivierende Pflege erbracht, ohne den Wechsel von Windeln oder Vorlagen.
Bei Patienten, die inkontinent sind und Leistungen nach LK 1-4 erhalten, ist parallel der LK 7a zu erbringen, um den Wechsel von IKM (Inkontinensmitteln) durchzuführen.
Das An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen der Klasse II und III gehört zur Behandlungspflege gemäß § 37 SGB V.
LK 5, 7a und 11a sind nur in Kombination mit anderen Leistungskomplexen abrechenbar.
Leistungskomplex 1 | |
Erweiterte kleine Körperpflege | 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mundpflege und Zahnpflege 5. Kämmen |
Leistungskomplex 2 | |
Kleine Körperpflege | 1. An-/Auskleiden 2. Teilwaschen 3. Mundpflege und Zahnpflege 4. Kämmen |
Leistungskomplex 3a | |
Erweiterte große Körperpflege ohne Baden | 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Waschen/Duschen 4. Rasieren 5. Mundpflege und Zahnpflege 6. Kämmen |
Leistungskomplex 3b | |
Erweiterte große Körperpflege mit Baden | 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Baden 4. Rasieren 5. Mundpflege und Zahnpflege 6. Kämmen |
Leistungskomplex 4 | |
Große Körperpflege | 1. An-/Auskleiden 2. Waschen/Duschen 3. Rasieren 4. Mundpflege und Zahnpflege 5. Kämmen |
Leistungskomplex 5 | |
Lagern und Betten | 1. Lagern, Bett machen/richten 2. Mobilisieren beim Betten |
Leistungskomplex 6 | |
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Essensplatzes 2. Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen und Trinken 3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme |
Leistungskomplex 7a | |
Darm- und Blasenentleerung ohne Intimpflege | 1. Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung einschl. Entsorgung von Ausscheidungen (LK 7a ist nur in Kombination mit mindestens einem anderen Leistungskomplex möglich) |
Leistungskomplex 7b | |
Darm- und Blasenentleerung mit Intimpflege | 1. An-/Auskleiden 1. Hilfen/Unterstützung bei der Darm- und/oder Blasenentleerung, z. B. 2. Intimpflege (LK 7b ist neben den Leistungskomplexen 1 bis 4 nicht abrechenbar) |
Leistungskomplex 8a | |
Kleine Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung | 1. An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder 2. Treppen steigen |
Leistungskomplex 8b | |
Kleine Hilfestellung beim Wiederaufsuchen der Wohnung | 1. Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder 2. Treppen steigen |
Leistungskomplex 9 | |
Begleitung außer Haus | 1. Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, keine kulturellen Veranstaltungen) |
Leistungskomplex 10 | |
Heizen der Wohnung | 1. Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus 2. Entsorgung der Verbrennungsrückstände 3. Heizen |
Leistungskomplex 11a | |
Aufräumen der Wohnung | Aufräumen der Wohnung, Trennung/Entsorgung des Abfalls, Spülen/Aufräumen |
Leistungskomplex 11b | |
Reinigung der Wohnung | Reinigung der Wohnung, Trennung/Entsorgung des Abfalls, Reinigung Bad, Toilette, Küche, Wohn-/ Schlafbereich, Staubsaugen/Nassreinigung, Spülen/Staubwischen, beinhaltet auch Reinigungsarbeiten an Fenstern, Türen, Schränken oder Lampen ohne Benutzung einer Trittfalte |
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Leistungskomplex 11c | |
Aufwendige Reinigung der Wohnung | Aufwendige Aufräumarbeiten (keine Entrümpelung) bei besonderen Anlässen wie: nach Renovierung, nach längerer Abwesenheit, Frühjahrsputz |
Leistungskomplex 12 | |
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung | Wechseln der Wäsche, auch Bettwäsche; Pflege der Wäsche und Kleidung (z. B. auch bügeln, ausbessern) sowie Einräumen der Wäsche |
Leistungskomplex 13 | |
Einkaufen | Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfs sowie Einräumen der eingekauften Gegenstände |
Leistungskomplex 14 | |
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei warmem Essen auf Rädern) | 1. Kochen 2. Aufwärmen des Tiefkühlmittagstisches 3. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs 4. Reinigung des Arbeitsbereiches |
Leistungskomplex 15 | |
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen | 1. Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit 2. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs 3. Reinigung des Arbeitsbereiches |
Leistungskomplex 16a | |
Erstbesuch | Anamnese, Information u. Beratung, Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages |
Leistungskomplex 16b | |
Folgebesuch | 1. gravierender Änderung des Pflegezustandes, 2. notwendiger Erhebung von Pflegerisiken, welche in der Regel jeweils eine Änderung des Pflegevertrages notwendig machen. |
Leistungskomplex 17a | |
Einsatzpauschale | Montag bis Freitag zwischen 6 und 22 Uhr (nicht in Zeiten von LK 17b) |
Leistungskomplex 17b | |
Doppelte Einsatzpauschale | Montag bis Freitag zwischen 22 und 6 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen (nicht in Zeiten von LK 17 a) |
Bei zeitgleicher Versorgung von zwei oder mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt bzw. in einer Wohngemeinschaft, ist unabhängig vom Kostenträger je Pflegebedürftigem eine Einsatzpauschale je Leistungstag abrechenbar.
Bei Einsätzen in Wohnhäusern, Wohngemeinschaften sowie in Seniorenresidenzen,
Seniorenwohnanlagen oder Ähnlichem ist die Einsatzpauschale nicht
abrechnungsfähig, wenn der Pflegedienst am gleichen Standort Räumlichkeiten nutzt.
Ein gleicher Standort liegt vor, wenn der Haushalt des Pflegebedürftigen
(Leistungsort) dieselbe Postanschrift hat und sich in demselben Gebäude befindet.
Bei der Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz
erkrankten Pflegebedürftigen (LK 19) ist die Einsatzpauschale nicht abrechenbar.
(Leistungskomplex 18) | |
Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI | Besonderheit: Die Leistung besteht, jedoch existiert der Leistungskomplex derzeit nicht. |
Leistungskomplex 19 | |
Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen | 1. Einzelfallbezogen alle Leistungen der Leistungskomplexe 1–16 für einen dementen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Leistungsanspruch nach § 45 a SGB XI (Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf) der Pflegegrade 4 und höher. 2. Bei zeitweiser Abwesenheit des dementen Pflegebedürftigen von mehr als 6 Stunden ist der halbe Tagessatz abrechnungsfähig. |
Leistungskomplex 20 |
Hinweis: Betreuungsleistungen gemäß § 124 SGB XI dienen der Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen sowie Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus. |
LK 31 | Tagesstrukturierung und Beschäftigung | Insbesondere bei dementiellen und psychischen Erkrankungen (und im Zusammenhang damit auftretender Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen, Antriebsminderung) 1. Hilfestellung bei zeitlicher und örtlicher Orientierung 2. Planen des Tagesablaufs/Tagesstrukturierung 3. Anleitung und Hilfe bei der Wiedererlangung und zum Erhalt der häuslichen Selbstständigkeit |
LK 32 | Persönliche Assistenz/Zeitlich umfangreiche Pflegen | 1. Persönliche Assistenz bei schwerer Körperbehinderung und Pflegebedürftigkeit 2. Tag- und Nachtwache, ständige Beaufsichtigung und Anwesenheit zur Sicherung nicht planbarer pflegerischer Bedarfe |
LK 33 | Psychosoziale Betreuung | Über die pflegerische Kommunikation hinausgehend (= zeitlich zusätzlich zu den Pflegeleistungen) 1. Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten (z. B. zu Angehörigen, Gruppenangebote) 2. Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung |
LK 34 | Maniküre | als besondere Hilfestellung, sofern im übrigen keine Hilfen bei der Körperpflege erbracht werden: Hilfe bei der Pflege der Fingernägel |
LK 35 | Hilfe bei der Haarwäsche und beim Frisieren | als besondere Hilfestellung, sofern im übrigen keine Hilfen bei der Körperpflege erbracht werden: 1. Hilfe bei der Haarwäsche 2. Hilfe beim Frisieren 3. Pflege von Perücken |
LK 36 | Hilfe in Notfällen | umfasst je nach Art des Notfalles die erforderlichen Erste-Hilfe- Maßnahmen, ggf. die Benachrichtigung eines Arztes, der Angehörigen, der Polizei, das Warten bis zu deren Eintreffen |
LK 37 | Haushaltsbuch | monatlich |