Home > Geld und Sachleistung
Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf monatliches Pflegegeld zur freien Verwendung. Zum 1. Januar 2025 wurden die Beträge um 4,5 % erhöht
Pflegegrad | Pflegegeld monatlich ab 01/2025 |
2 | 347 € |
3 | 599 € |
4 | 800 € |
5 | 990 € |
Für Pflegegrad 1 erhalten Betroffene kein Pflegegeld, sondern einen Entlastungsbetrag von 131 €
Ebenfalls ab Pflegegrad 2 Anspruch auf monatliche Sachleistungen, auch um 4,5 % erhöht
Pflegegrad | Sachleistung monatlich ab 01/2025 |
2 | 796 € |
3 | 1 497 € |
4 | 1 859 € |
5 | 2 299 € |
Für alle Pflegegrade (1–5) gibt es einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zur Finanzierung von Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, hauswirtschaftlicher Unterstützung oder Alltagshilfen
Ab Pflegegrad 2 bei Pflegegeldbezug Pflicht zu regelmäßigen Beratungen:
Die Beratung sichert Qualität, vermittelt Pflegetechniken, informiert über Hilfsmittel und entlastet Angehörige. Ohne Beratung kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Alle Leistungen der Pflegeversicherung müssen beantragt werden (§ 1 SGB XI). Das MD Gutachten erfolgt innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung, andernfalls droht eine Verzögerungsentschädigung
20.06.2025 Dipl. Päd. Nare Yesilyurt