Home > Wer darf SAPV verordnen?
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) darf nicht direkt von der Hausärztin oder dem Hausarzt selbst durchgeführt werden.
Damit Patientinnen und Patienten jedoch von einem SAPV-Team versorgt werden können, muss die SAPV medizinisch verordnet werden – und zwar von einer Ärztin oder einem Arzt mit entsprechender Befugnis.
Die Verordnung erfolgt auf einem speziellen Formular
Damit eine SAPV-Leistung begonnen werden kann, braucht es die ärztliche Verordnung auf dem offiziellen Formular 63 („Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung“).
Dieses Formular ist in ganz Deutschland einheitlich und wird von der jeweiligen Ärztin oder dem Arzt handschriftlich oder digital ausgefüllt.
Verordnen dürfen:
Nach Ausstellung des Formulars 63 läuft der Ablauf in der Regel wie folgt:
Die ärztliche Verordnung ist die Grundlage dafür, dass die Krankenkasse alle Kosten übernimmt und das SAPV-Team rechtlich handeln darf. Ohne dieses Dokument kann keine spezialisierte Betreuung durch Palliativfachkräfte und -ärzt/innen stattfinden.
Gut zu wissen:
02.08.2025 Nare Yesilyurt