Wer darf SAPV verordnen?

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Wer darf SAPV verordnen?

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) darf nicht direkt von der Hausärztin oder dem Hausarzt selbst durchgeführt werden.
Damit Patientinnen und Patienten jedoch von einem SAPV-Team versorgt werden können, muss die SAPV medizinisch verordnet werden – und zwar von einer Ärztin oder einem Arzt mit entsprechender Befugnis.

Die Verordnung erfolgt auf einem speziellen Formular

Damit eine SAPV-Leistung begonnen werden kann, braucht es die ärztliche Verordnung auf dem offiziellen Formular 63 („Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung“).
Dieses Formular ist in ganz Deutschland einheitlich und wird von der jeweiligen Ärztin oder dem Arzt handschriftlich oder digital ausgefüllt.

Mehr Infos

Verordnen dürfen:

  • Hausärztinnen und Hausärzte
    Diese begleiten Patient/innen meist über viele Jahre und erkennen frühzeitig, wenn eine spezialisierte Versorgung notwendig wird.
  • Fachärztinnen und Fachärzte, z. B. aus den Bereichen:
    • Onkologie (Krebserkrankungen)
    • Neurologie (Erkrankungen des Nervensystems)
    • Pneumologie (Lungenerkrankungen)
    • Kardiologie (Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
    • Palliativmedizin
  • Krankenhausärzt/innen, z. B. auf Palliativstationen oder bei Entlassung aus einer Klinik.
    Wenn klar ist, dass eine weitere Versorgung zu Hause nötig ist, kann die SAPV direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt verordnet werden.

Nach Ausstellung des Formulars 63 läuft der Ablauf in der Regel wie folgt:

  1. Das SAPV-Team wird informiert – entweder durch die verordnende Arztpraxis, das Krankenhaus oder direkt durch Angehörige oder Pflegekräfte.
  2. Das SAPV-Team prüft die Verordnung, also ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. schwere Symptome, fortgeschrittene Erkrankung, spezialisierter Versorgungsbedarf).
  3. Das SAPV-Team nimmt Kontakt zur Krankenkasse der Patientin oder des Patienten auf und stellt einen Antrag auf Kostenübernahme.
  4. Nach Zustimmung der Krankenkasse beginnt die spezialisierte Betreuung durch das SAPV-Team – in enger Abstimmung mit der Hausarztpraxis, Pflegedienst, Angehörigen und ggf. Klinik oder Hospiz.

Die ärztliche Verordnung ist die Grundlage dafür, dass die Krankenkasse alle Kosten übernimmt und das SAPV-Team rechtlich handeln darf. Ohne dieses Dokument kann keine spezialisierte Betreuung durch Palliativfachkräfte und -ärzt/innen stattfinden.

Gut zu wissen:

  • Die Verordnung kann auch mehrfach verlängert werden – je nach Krankheitsverlauf und Bedarf.
  • Die Kosten für die Verordnung und die anschließende SAPV-Versorgung werden vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.
  • Auch private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.

02.08.2025 Nare Yesilyurt

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