Großer Wert wird darauf gelegt, dass die Sterbenden im eigenen Haus und Bett sterben. Deshalb sollten sie nach der medizinischen Versorgung im Krankenhaus so bald wie möglich nach Hause entlassen werden.
Ein/e Sterbende/r ist weiterhin ein volles Mitglied der Gesellschaft und der Familie und ihm/ihr wird während der Finalphase besondere Aufmerksamkeit zugeteilt. Ebenso werden ihm/ihr alle Verpflichtungen abgenommen, soweit der/die Sterbende keine Einwände dagegen erhebt. Seine/ihre Wünsche werden erfragt und erfüllt. Der letzte Wille eines/einer Sterbenden ist sehr wichtig, enge Familienmitglieder nehmen diesen Willen als eine selbstverständliche Verpflichtung an. In der Regel werden die Wünsche auch nach dem Tod des Menschen eingehalten.
Der Beistand von Familienangehörigen, Bekannten, Verwandten und Freunden ist in Zeiten schwerer Krankheiten eine moralische Verpflichtung. Damit jeder Moslem, der im Sterben liegt, mit einem ruhigen Gewissen zu Gott kommen kann, verträgt er sich mit allen und bittet alle um Verzeihung. Auch der Sterbende selbst wird um Verzeihung gebeten.
Für die Verpflegung und Körperpflege sind die Familienangehörigen ersten Grades zuständig. Ist kein Familienmitglied da oder kommt es seinen Pflichten nicht nach, wird die Aufgabe von Nachbarn oder vom Pflegedienst übernommen.
Die Reinhaltung des Körpers ist die Vorraussetzung für die Reinhaltung der Seele. Dies ist eine Pflicht für jeden Moslem, Unreinheit gilt als Sünde, stößt in der Gesellschaft auf Ablehnung und wird nicht toleriert.
Ein/e Sterbende/r darf nicht allein sein und nicht dürstend sterben, deshalb soll man ihm bzw. ihr während der Sterbephase tröpfchenweise Wasser in den Mund geben. Mit Sterbenden spricht man nicht über den Tod, man leistet Beistand und liest Verse aus dem Koran.
Dem sterbenden Menschen wird im Moment des Todes ein Gelehrter des Islams oder ein Mitglied der Familie, das ihm bzw. ihr am nächsten steht, zugeführt, damit diese Person den sterbenden Menschen an Gott, an das Bittgebet zur Vergebung seiner Sünden und an das Testament erinnere. Es soll aus den Koran die Sure YASIN rezitiert werden. Der/die Sterbende wird an das Glaubensbekenntnis erinnert: „Es gibt einen Gott, Muhammad ist sein Prophet.“ Man sollte ihn/sie aber nicht dazu zwingen, denn der Respekt gegenüber dem/der Sterbenden und die Ruhe müssen beachtet werden. Nach dem Eintritt des Todes soll die Rezitation des Korans enden.
Aus Glaubensgründen sollte man sich mit der Vorbereitung der Bestattung beeilen. Nach dem muslimischen Glauben ist es eine Respektlosigkeit gegenüber dem Toten und eine Sünde, wenn die Bestattung nicht am selben Tag oder am darauffolgendem Tag erfolgt.
Selbstverständlich gibt es auch unter den Moslems Personen, die andere Meinungen zur Sterbebegleitung haben. Deshalb bitte ich Sie, meine Texte nicht zu verallgemeinern. Wir befragen jeden einzelnen Patienten oder deren Angehörige, wie wir die Sterbebegleitung durchführen sollen.
Waschung des Verstorbenen Wenn der Tod eingetreten ist
Mit dem Tod gibt der Mensch seinen Körper der Erde wieder zurück. Unser Körper ist eine Leihgabe von Gott, aber unsere Seele lebt ewig. Daran glauben viele Moslems. Bei den Moslems gibt es nur die Beerdigung ohne Sarg, es gibt auch keine Seebestattung oder Einäscherung.
- Vorrangig werden die Augen durch die nächsten Familienangehörige geschlossen. Wenn Angehörige nicht zur Verfügung stehen, dann soll die Person, die in dem Moment des Sterbens dabei ist, die Augen schließen.
- Den Unterkiefer soll man an den Kopf binden, um dadurch das Herunterhängen des Kiefers durch die Erschlaffung zu verhindern.
- Durch kräftige Bauchmassage sollen der Darm und die Blase entleert werden.
- Auf den Bauch ist ein geeigneter und angemessener Gegenstand zu legen, um zu verhindern, dass er sich aufbläht.
- Wenn möglich, so sollen sofort nach dem Tod die Gelenke sanft gebeugt werden. Die Gelenke sind so beugen, dass die Arme gegen die Vorderarme, die Vorderarme gegen die Seiten des Körpers, die Oberschenkel gegen den Bauch liegen. Durch diese Körperlage wird die Waschung des Körpers erleichtert.
- Dem/der Verstorbenen werden Fingernägel und Zehennägel geschnitten, Haare werden gekämmt. Bei einem Mann werden evtl. die Haare nachgeschnitten und er wird rasiert. Wenn die Körperhaare länger sind als ein Weizenkorn, dann muss auch die Intimrasur durchgeführt werden.
- Die/der Verstorbene wird entkleidet, und mit einem weißen Tuch wird der ganze Körper zugedeckt.
- Die/der Verstorbene wird leicht angehoben und mit dem Gesicht gegen die Kaaba gerichtet.
Frauen werden von Frauen gewaschen, Männer werden von Männern gewaschen und Kinder werden von den Müttern gewaschen.
- Der entkleidete Tote wird mit einem Tuch zugedeckt. Die rituelle Waschung ist eine Ganzkörperwäsche mit warmem Wasser und Seife mit Kampfer. Als erstes wird der Analbereich, dann das Geschlechtsteil gewaschen. Der Kopf wird mit einer Binde umwickelt und die Gliedmassen werden gestreckt. Bei den Männern wird der Körper, der vom Bauchnabel an nach unten zugedeckt ist, gewaschen. Bei den Frauen, die vom Hals ab bedeckt sind, wird der Körper gewaschen.
- Danach beginnt man mit der zweiten Waschung. Als erstes wird der Mund gewaschen, dann die Nase, die Hände, das Gesicht, der Kopf und zuletzt die Füße.
- Die dritte Waschung wird von der linken zur rechten Körperhälfte durchgeführt.
- Die Familienmitglieder verabschieden sich mit dem Erweis einer letzten Ehre von dem Verstorbenen und gießen ihr/ihm dreimal Wasser über dem Körper. Jetzt sehen sie/ihn zum letzten Mal. (Punkt 4 trifft nur bei Aleviten zu)
Nach der vorgeschriebenen Waschung wird der bzw. die Tote mit einem weißen, ungenähten Baumwolltuch dreimal von Kopf bis Fuß umwickelt (BEKLEIDET).
Bei der Beerdigung wird das Totengebet (Sure 36) gelesen oder gebetet. Die/der Verstorbene wird von Männern vom Waschungsort zur Grabstätte getragen. Unter Gebeten wird der Leichnam ohne Sarg mit dem Gesicht nach Mekka gerichtet begraben.
14.05.2003 Dipl.Päd.Nare Yesilyurt
Überarbeitet am 11.07.2014, Dr. Frank Beckmann