Koranexegese

Islamische Apologeten (Verteidiger) haben stets hervorgehoben, dass die Frau im Islam rechtlich und in religiöser Hinsicht vor Gott mit dem Mann gleichgestellt sei und dass Gewalt gegenüber der Ehefrau im Korannicht gestattet bzw. vorgesehen sei; wer sich darauf berufe, der begehe eindeutig eine Fehlinterpretation.
Andere Koraninterpreten dagegen vertreten die Auffassung, dass der Koran die Pflicht der Frau zum Gehorsam gegenüber dem Mann ausdrücklich formuliert und dass der Mann diesen Gehorsam notfalls mit Gewalt gegenüber der Ehefrau durchsetzen dürfe.
Die heutigen islamischen Apologeten argumentieren, dass der betreffende Koranvers nicht auf Schläge deute und behaupten, mit den entsprechenden Formulierungen sei nur eine nachdrückliche Ermahnung gegenüber der Frau gemeint. In dieser Hinsicht haben die Apologeten des Korans eine Außenseiterposition verglichen mit der Mehrheit der Moslems: Aufgrund des relativ eindeutigen Wortlautes des Korantextes und der Nichtexistenz offizieller Korankritik ist es schwer zu begründen, dass damit keinesfalls harte Schläge oder gar Verletzungen gemeint seien, sondern nur eine symbolische Handlung, um die Frau auf den Ernst der Lage hinzuweisen.

08.01.2010 Dipl. Päd. Nare Yesilyurt

Der islamische Ehevertrag verpflichtet den Ehemann dazu, alleine für den Unterhalt seiner Familie aufzukommen. Er vertritt die Familie nach außen und trifft anstehende Entscheidungen zum Wohnort, zum Schulbesuch der Tochter, zur Beschneidung des Sohnes usw. Die Ehefrau ist für die Erziehung der Kinder, das Wohlbefinden des Ehemannes und die Führung des Haushaltes zuständig.
Angemessenes, respektvolles Verhalten gegenüber den Eltern, Älteren und Männern, Zurückhaltung im Umgang mit dem anderen Geschlecht und die Wahrung eines untadeligen Rufes für Mädchen und Frauen gehören ebenfalls zu den grundlegenden Erziehungsidealen im Islam, für deren Einhaltung der Mann verantwortlich ist.
In den ländlichen Gebieten ist das Gemeinschafts- und Gesellschaftsdenken ausgeprägter als das individuelle Handeln und Denken. Deshalb muss jede(r) Einzelne seiner/ihrer Rolle, die ihm bzw. ihr durch das eigene Geschlecht zugeschrieben ist, gerecht werden. Diese Rolle ist exakt auf beide Geschlechter und deren Verhaltensweisen zugeschnitten. Die Züchtigung der Mädchen und Frauen bildet darin einen festen Bestandteil.

Gegenüber der Frau besitzt der Mann mehr Privilegien im Erbrecht, Zeugenrecht, Eherecht, Scheidungsrecht und Sorgerecht für die Kinder.

Mädchen werden in der islamischen Welt früh auf ihre spätere Rolle als Hausfrau und Mutter hin erzogen. Diese Erziehung hat Vorrang gegenüber der Bildung der Mädchen. Sie müssen in der Regel schon in jungen Jahren Haushaltspflichten übernehmen und sind meistens vor der Pubertät in der Lage, die Mutter im Haushalt zu vertreten.

Der Grund dafür ist, dass Mädchen mit Eintritt der Regelblutung zumindest im ländlichen Bereich prinzipiell als heiratsfähig gelten. Ab diesem Moment stehen sie unter der Kontrolle der männlichen Familienmitglieder, weil die Bewahrung der Keuschheit bis zur Ehe das oberste Gebot der Ehre der Familie ist. Den Mädchen wird die Gehorsamkeitspflicht gegenüber dem männlichen Geschlecht früh vermittelt.

01.06.2011 Überarbeitet Nare Yesilyurt

Überarbeitet am 12.07.2014, Dr. Frank Beckmann